Das Thema gesetzliche Rentenversicherung gilt in der Bevölkerung oft als „weites Feld“ – unübersichtlich, bürokratisch und voller Halbwissen. Der Informationsbedarf ist groß. Aus diesem Grund lud der Pfarrgemeinderat Hengersberg unter Kooperation mit der KEB den bekannten Sozialrechtsexperten Herrn Helmut Plenk, Geschäftsführer des VdK Deggendorf und Arberland, ein. Zu Beginn seines Vortrages stellte der Referent unmissverständlich klar: „Jedes einzelne Einzahlungsjahr wird im Laufe eines Erwerbslebens in Form von sogenannten Entgeltpunkten bewertet.“ Für die spätere Rentenhöhe ist somit die gesamte Lebensarbeitsleistung entscheidend, nicht nur der Endspurt vor dem Ruhestand.
Doch ab wann hat man überhaupt Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung im Alter? Der Experte erläuterte, dass die Regelaltersrente an eine Mindestversicherungszeit – die sogenannte Wartezeit – von fünf Jahren gekoppelt ist. Erst wer fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, erwirbt einen grundlegenden Rentenanspruch.
Speziell ging Plenk auf die verschiedenen Altersrentenformen ein und schlüsselte auf, welche spezifischen Wartezeiten für welche Rentenart zurückgelegt werden müssen. Ein besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Lebensläufe von Frauen. Da viele Mütter aufgrund der Kindererziehung nicht ununterbrochen oder nur in Teilzeit am Berufsleben teilnehmen konnten bzw. können, drohen im Alter oft erhebliche Lücken. Hier greifen jedoch wichtige Schutzmechanismen des Gesetzgebers: Die sogenannten Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten werden zusätzlich zu den regulär erworbenen Anwartschaften gewertet. Sie sorgen dafür, dass die für die Gesellschaft äußerst wertvolle geleistete Familienzeit die spätere Rente spürbar aufwertet.
Auch wer gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und Angehörige zu Hause pflegt, wird im Rentenrecht belohnt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegende eigene Rentenansprüche erwerben. Die Bedingung hierfür ist lediglich, dass der Pflegende nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in einem anderen, regulären Arbeitsverhältnis steht.
Ein besonders brennendes Thema des Abends war die Absicherung im Rahmen eines geringfügigen Anstellungsverhältnisses (Minijob). Plenk betonte, wie wertvoll die Anmeldung bei der Rentenversicherung für Minijobber ist. Einem sehr niedrigen eigenen Beitragsanteil stehen hier vollwertige Anwartschaftszeiten gegenüber, die für das Erreichen von Wartezeiten Gold wert sein können.
In diesem Zusammenhang wies der Referent auf eine weitreichende gesetzliche Neuerung hin: Wer in der Vergangenheit in seinem Minijob von der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit war und somit keine Beiträge gezahlt hat, bekommt eine neue Chance. Durch eine gesetzliche Änderung wird es möglich sein, hier aktiv zu werden und zurück in die Versicherungspflicht zu wechseln. „Bitte lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt individuell beraten“, appellierte Plenk eindringlich an das Publikum, um keine wertvollen Ansprüche verfallen zu lassen.
Besonders emotional wird die Debatte oft beim Thema des vorzeitigen Ruhestands geführt. Der Referent schlüsselte die harten Fakten auf: Im Allgemeinen kann jeder, der mindestens 35 Jahre lang eingezahlt hat – wobei hier auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten voll mitzählen –, mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente beziehen. Allerdings, und das betonte der Experte mit Nachdruck, ist dieser Schritt mit dauerhaften finanziellen Abschlägen verbunden.
Komplett abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, ist hingegen nach 45 Versicherungsjahren möglich. Doch an dieser Stelle räumte der Sozialrechtsexperte mit einem weiteren „sehr großen Irrtum“ auf, der sich hartnäckig in den Köpfen hält: Viele Menschen glauben, dass man nach 45 Arbeitsjahren automatisch und unabhängig vom Alter sofort in Rente gehen darf. „Das ist ein fataler Fehlglaube!“, warnte Plenk. Auch bei 45 Versicherungsjahren muss das Renteneintrittsalter ganz genau anhand des Geburtsjahrgangs ermittelt werden. Niemand darf allein deshalb mit Mitte 50 abschlagsfrei in Altersrente gehen, weil er früh angefangen hat zu arbeiten. „Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig und präzise.“
Ein echter vorzeitiger Renteneintritt ohne das Erreichen der regulären Altersgrenzen ist nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen möglich. Das ist zum einen der Fall, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen – sei es als Voll- oder Teilrente. Plenk stellte jedoch klar, dass es sich hierbei um ein äußerst umfangreiches und bürokratisch anspruchsvolles Prüfverfahren handelt. Zudem ist die Erwerbsminderungsrente im Regelfall zunächst als zeitlich begrenztes Rentenangebot zu betrachten, das regelmäßig neu überprüft wird.
Zum anderen bietet ein anerkannter Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent eine Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu wechseln. In diesem Fall kann die Altersrente mit deutlich weniger Abschlägen als bei der regulären Rente für langjährig Versicherte beantragt werden.
Als Orientierung und wichtige Informationsquelle zur Beantragung der regulären Rente dient die Rentenmitteilung, die jeder Bürger bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kann. Doch Vorsicht: Häufig wird in der persönlichen Budgetplanung nicht bedacht, dass auch auf Rentenbezüge Sozialabgaben (wie Kranken- und Pflegeversicherung) sowie in vielen Fällen Einkommenssteuern anfallen. Diese Abzüge sind in den dort angegebenen Brutto-Zahlen noch nicht berücksichtigt. Am Ende bleibt netto also weniger übrig, als auf dem Papier steht.
Gerade in solch komplexen und folgenschweren Fällen riet Herr Plenk den Zuhörern am Ende seines Vortrages eindringlich dazu, nichts auf eigene Faust zu riskieren. Er empfahl, die kompetente Beratung und tatkräftige Unterstützung durch den Sozialverband VdK in Anspruch zu nehmen. Das Rentenrecht verzeihe keine Fehler, und Unwissenheit könne zusätzlich zu den ohnehin bestehenden bürokratischen Hürden zu massiven, lebenslangen wirtschaftlichen Verlusten führen. Am Ende des Abends gingen die Teilnehmer mit viel neuem Wissen und dem klaren Bewusstsein nach Hause, dass eine rechtzeitige Vorsorge und Beratung der beste Schutz vor bösen Überraschungen im Alter ist.
Die Bildungsbeauftragte der Pfarrei Hengersberg, Christine Kremheller, bedankte sich beim Referenten Helmut Plenk für den fundierten, mit vielen praktischen Beispielen gespickten und kurzweiligen Vortrag.



