Schaubild Rahmenschutzkonzept Grafik: Prävention Bistum Passau

Rahmenschutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung. Die Glaubensgemeinschaft leistet einen wertvollen Beitrag für einen sicheren Lern- und Lebensraum der anvertrauten Menschen. Niemand soll vor Grenzverletzungen oder Übergriffen jeglicher Art und Weise Angst haben oder diese erleben müssen. „Der Umgang miteinander ist von Achtsamkeit, Respekt und gegenseitiger Ehrfurcht geprägt.“

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In den Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen ste­hen alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen in der Ver­ant­wor­tung dafür Sor­ge zu tra­gen, dass sexua­li­sier­te Gewalt kei­nen Raum im täg­li­chen Mit­ein­an­der fin­det. Dies soll dadurch sicher­ge­stellt wer­den, dass Prä­ven­ti­on gegen sexua­li­sier­te Gewalt als inte­gra­ler Bestand­teil der täg­li­chen Arbeit gese­hen und umge­setzt wird. 

Es gibt Risi­ko­fak­to­ren, die sexua­li­sier­te Gewalt begüns­ti­gen und ihren Ursprung in der Insti­tu­ti­on bzw. Situa­ti­on haben. Ein Schutz­kon­zept mini­miert insti­tu­tio­nel­le Risi­ken und för­dert eine Kul­tur des Hin­se­hens und Han­delns. Die Ein­hal­tung des Rah­men­schutz­kon­zep­tes soll dazu beitragen, 

  • dass eine reflek­tier­te Aus­ein­an­der­set­zung mit insti­tu­tio­nel­len Gege­ben­hei­ten, Struk­tu­ren, Situa­tio­nen und Umgangs­wei­sen geschieht, 
  • dass Rege­lun­gen zum grenz­ach­ten­den Umgang Ori­en­tie­rung und Hand­lungs­si­cher­heit geben, 
  • dass Men­schen, die von sexua­li­sier­ter Gewalt betrof­fen sind, qua­li­fi­ziert gehol­fen wird und
  • dass Ver­ant­wor­tung für den Schutz und die Sicher­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen über­nom­men wird.

Maßnahmen

  • Die Per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen tra­gen Sor­ge, dass nur Per­so­nen in der Arbeit mit Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen in der Pfarr­kir­chen­stif­tung tätig sind, die neben der fach­li­chen auch über die per­sön­li­che Eig­nung verfügen.
  • Alle Beschäf­tig­ten und Ehren­amt­li­chen, die regel­mä­ßig Kon­takt zu Kin­dern, Jugend­li­chen oder schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen haben, wer­den ver­pflich­tend zum The­ma sexua­li­sier­ter Gewalt geschult.
  • Ehren­amt­li­che und Beschäf­tig­te legen zu Beginn ihrer Tätig­keit ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis vor. Die­ses muss alle fünf Jah­re neu zur Ein­sicht­nah­me vor­ge­legt werden. 
  • Außer­dem ist eine Selbst­aus­kunfts­er­klä­rung zu unter­zeich­nen, sowie eine Erklä­rung, sich auf den Ver­hal­tens­ko­dex zu verpflichten.

Verhaltenskodex

Der nach­fol­gen­de All­ge­mei­ne Teil gilt ver­bind­lich für alle Beschäf­tig­ten und ehren­amt­lich Täti­gen der Pfarrkirchenstiftung: 

  • Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unver­ein­bar mit kirch­li­chem Han­deln: Ich weiß, dass kirch­li­ches Han­deln unver­ein­bar ist mit jeder Form von kör­per­li­cher, ver­ba­ler, psy­chi­scher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Hier­zu gehört jedes Ver­hal­ten, das die Ach­tung des ande­ren Men­schen und sei­ner eige­nen Ent­wick­lung ver­letzt oder stört. 

  • Ich ach­te Rech­te und Wür­de: Mei­ne Arbeit mit den mir anver­trau­ten Kin­dern und Jugend­li­chen sowie schutz- oder hil­fe­be­dürf­ti­gen Erwach­se­nen ist geprägt von Wert­schät­zung und Ver­trau­en. Ich ach­te ihre Rech­te und ihre Wür­de. Ich stär­ke sie, für ihr Recht auf see­li­sche und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit wirk­sam einzutreten.

  • Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen: Ich gehe ver­ant­wor­tungs­be­wusst und acht­sam mit Nähe um. Ich respek­tie­re die Intim­sphä­re und die per­sön­li­chen Gren­zen der mir anver­trau­ten Per­so­nen. Dabei ach­te ich auch auf mei­ne eige­nen Gren­zen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bil­dern und Medi­en, ins­be­son­de­re bei der Nut­zung von digi­ta­len Medien. 

  • Ich nut­ze kei­ne Abhän­gig­kei­ten aus und hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich: Mir ist mei­ne beson­de­re Ver­trau­ens- und Auto­ri­täts­stel­lung gegen­über den mir anver­trau­ten Per­so­nen bewusst. Ich hand­le nach­voll­zieh­bar und ehr­lich. Abhän­gig­kei­ten nut­ze ich nicht aus und miss­brau­che nicht das Ver­trau­en der mir Anvertrauten. 

  • Ich bezie­he aktiv Posi­ti­on gegen Grenz­ver­let­zun­gen: Ich tole­rie­re weder dis­kri­mi­nie­ren­des, gewalt­tä­ti­ges noch grenz­über­schrei­ten­des sexua­li­sier­tes Ver­hal­ten in Wort oder Tat. Ich bezie­he dage­gen aktiv Stel­lung. Neh­me ich Grenz­ver­let­zun­gen wahr, lei­te ich die not­wen­di­gen und ange­mes­se­nen Maß­nah­men zum Schutz der Betrof­fe­nen ein. Ich grei­fe ein, wenn die mir anver­trau­ten Per­so­nen sich ande­ren gegen­über in die­ser Art grenz­ver­let­zend verhalten. 

  • Ich höre zu, wenn sich mir jemand anver­trau­en möch­te: Ich höre zu, wenn mir Per­so­nen ver­ständ­lich machen möch­ten, dass ihnen durch ande­re Per­so­nen kör­per­li­che, ver­ba­le, psy­chisch und sexua­li­sier­ter Gewalt ange­tan wur­de und wird. Ich bin mir bewusst, dass sol­che Gewalt­ta­ten von Per­so­nen jeg­li­chen Geschlechts ver­übt wer­den und dass alle Per­so­nen unab­hän­gig von ihrem Alter und Geschlecht betrof­fen sein können. 

  • Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und weiß, wer mich unter­stüt­zen kann: Ich ken­ne Mel­de- und Beschwer­de­we­ge und die Ansprech­per­so­nen im Bis­tum Pas­sau bei einem Ver­dachts­fall bzw. kon­kre­ten Vor­fall. Bei Ver­mu­tung oder im Ver­dachts­fall hole ich mir bei Bedarf Bera­tung, Hil­fe zur Klä­rung oder Unterstützung.

  • Ich lei­te jeden Ver­dacht oder Kennt­nis von sexua­li­sier­ter Gewalt wei­ter: Erlan­ge ich im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis von einem Sach­ver­halt, der den Ver­dacht auf sexua­li­sier­te Gewalt nahe­legt, tei­le ich dies unver­züg­lich mei­nem Dienst­vor­ge­setz­ten oder der zustän­di­gen Per­son der Lei­tungs­ebe­ne oder einer der unab­hän­gi­gen Ansprech­per­so­nen des Bis­tums mit. Das glei­che gilt, wenn ich über die Ein­lei­tung oder das Ergeb­nis eines lau­fen­den Ermitt­lungs­ver­fah­rens oder über eine erfolg­te Ver­ur­tei­lung im dienst­li­chen Kon­text Kennt­nis erlan­ge. Etwa­ige staat­li­che oder kirch­li­che Ver­schwie­gen­heits­pflich­ten oder Mit­tei­lungs­pflich­ten gegen­über kirch­li­chen oder staat­li­chen Stel­len sowie gegen­über Dienst­vor­ge­setz­ten blei­ben davon unberührt. 

  • Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Kon­se­quen­zen hat: Ich bin mir bewusst, dass jeg­li­che Form von Gewalt dis­zi­pli­na­ri­sche, arbeits­recht­li­che und gege­be­nen­falls straf­recht­li­che Fol­gen hat.

Das komplette Rahmenschutzkonzept können Sie dem Amtsblatt Nr. 6/2025 entnehmen:

Ansprechpersonen und Beratungsstellen:

Jeder, der sich die Fra­ge des Vor­lie­gens sexua­li­sier­ter Gewalt stellt, egal ob Betrof­fe­ner, Beob­ach­ter oder Ange­spro­che­ner, hat immer die Mög­lich­keit, fach­li­chen Rat bei einer kirch­li­chen oder nicht­kirch­li­chen Bera­tungs­stel­le ein­zu­ho­len, ins­be­son­de­re, wenn es sich um eine Ver­mu­tung han­delt. Die­se Bera­tungs­diens­te unter­lie­gen der Schweigepflicht

Unabhängige Ansprechpersonen:

Frau Rosemarie Weber

0851 5019760

Rechtsanwältin

info@kanzlei-weber.de

Herr Dr. Burkhard Wolff

0160 95593967

Kinder- und Jugendpsychiater

ansprechpersonwolff@gmx.net

Unabhängige Beratungsstellen:

IGEL e.V. Passau

0851 2040

Frauennotruf Deggendorf

0991 382460

Frauen helfen Frauen Burghausen

08677 7007

Interventionsstelle und Ombudsstelle

Frau Antonia Murr

0851 393 1200

Interventionsbeauftragte