
Rahmenschutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen hat in den Pfarrkirchenstiftungen größte Bedeutung. Die Glaubensgemeinschaft leistet einen wertvollen Beitrag für einen sicheren Lern- und Lebensraum der anvertrauten Menschen. Niemand soll vor Grenzverletzungen oder Übergriffen jeglicher Art und Weise Angst haben oder diese erleben müssen. „Der Umgang miteinander ist von Achtsamkeit, Respekt und gegenseitiger Ehrfurcht geprägt.“
Ihnen entgeht ein toller Beitrag!
In den Pfarrkirchenstiftungen stehen alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in der Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sexualisierte Gewalt keinen Raum im täglichen Miteinander findet. Dies soll dadurch sichergestellt werden, dass Prävention gegen sexualisierte Gewalt als integraler Bestandteil der täglichen Arbeit gesehen und umgesetzt wird.
Es gibt Risikofaktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen und ihren Ursprung in der Institution bzw. Situation haben. Ein Schutzkonzept minimiert institutionelle Risiken und fördert eine Kultur des Hinsehens und Handelns. Die Einhaltung des Rahmenschutzkonzeptes soll dazu beitragen,
- dass eine reflektierte Auseinandersetzung mit institutionellen Gegebenheiten, Strukturen, Situationen und Umgangsweisen geschieht,
- dass Regelungen zum grenzachtenden Umgang Orientierung und Handlungssicherheit geben,
- dass Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, qualifiziert geholfen wird und
- dass Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen übernommen wird.
Maßnahmen
- Die Personalverantwortlichen tragen Sorge, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Pfarrkirchenstiftung tätig sind, die neben der fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
- Alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen, die regelmäßig Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, werden verpflichtend zum Thema sexualisierter Gewalt geschult.
- Ehrenamtliche und Beschäftigte legen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses muss alle fünf Jahre neu zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
- Außerdem ist eine Selbstauskunftserklärung zu unterzeichnen, sowie eine Erklärung, sich auf den Verhaltenskodex zu verpflichten.
Verhaltenskodex
Der nachfolgende Allgemeine Teil gilt verbindlich für alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen der Pfarrkirchenstiftung:
Ich weiß, jede Form von Gewalt ist unvereinbar mit kirchlichem Handeln: Ich weiß, dass kirchliches Handeln unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Hierzu gehört jedes Verhalten, das die Achtung des anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört.
Ich achte Rechte und Würde: Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen: Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Personen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von digitalen Medien.
Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und handle nachvollziehbar und ehrlich: Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Personen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der mir Anvertrauten.
Ich beziehe aktiv Position gegen Grenzverletzungen: Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, leite ich die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ein. Ich greife ein, wenn die mir anvertrauten Personen sich anderen gegenüber in dieser Art grenzverletzend verhalten.
Ich höre zu, wenn sich mir jemand anvertrauen möchte: Ich höre zu, wenn mir Personen verständlich machen möchten, dass ihnen durch andere Personen körperliche, verbale, psychisch und sexualisierter Gewalt angetan wurde und wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalttaten von Personen jeglichen Geschlechts verübt werden und dass alle Personen unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht betroffen sein können.
Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und weiß, wer mich unterstützen kann: Ich kenne Melde- und Beschwerdewege und die Ansprechpersonen im Bistum Passau bei einem Verdachtsfall bzw. konkreten Vorfall. Bei Vermutung oder im Verdachtsfall hole ich mir bei Bedarf Beratung, Hilfe zur Klärung oder Unterstützung.
Ich leite jeden Verdacht oder Kenntnis von sexualisierter Gewalt weiter: Erlange ich im dienstlichen Kontext Kenntnis von einem Sachverhalt, der den Verdacht auf sexualisierte Gewalt nahelegt, teile ich dies unverzüglich meinem Dienstvorgesetzten oder der zuständigen Person der Leitungsebene oder einer der unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums mit. Das gleiche gilt, wenn ich über die Einleitung oder das Ergebnis eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder über eine erfolgte Verurteilung im dienstlichen Kontext Kenntnis erlange. Etwaige staatliche oder kirchliche Verschwiegenheitspflichten oder Mitteilungspflichten gegenüber kirchlichen oder staatlichen Stellen sowie gegenüber Dienstvorgesetzten bleiben davon unberührt.
- Ich weiß, dass jede Form von Gewalt Konsequenzen hat: Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von Gewalt disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
Das komplette Rahmenschutzkonzept können Sie dem Amtsblatt Nr. 6/2025 entnehmen:
Ansprechpersonen und Beratungsstellen:
Jeder, der sich die Frage des Vorliegens sexualisierter Gewalt stellt, egal ob Betroffener, Beobachter oder Angesprochener, hat immer die Möglichkeit, fachlichen Rat bei einer kirchlichen oder nichtkirchlichen Beratungsstelle einzuholen, insbesondere, wenn es sich um eine Vermutung handelt. Diese Beratungsdienste unterliegen der Schweigepflicht
Unabhängige Ansprechpersonen:
- Frau Rosemarie Weber
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0851 5019760
- Rechtsanwältin
-
info@kanzlei-weber.de
- Herr Dr. Burkhard Wolff
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0160 95593967
- Kinder- und Jugendpsychiater
-
ansprechpersonwolff@gmx.net
Unabhängige Beratungsstellen:
- IGEL e.V. Passau
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0851 2040
- Frauennotruf Deggendorf
-
0991 382460
- Frauen helfen Frauen Burghausen
-
08677 7007
Interventionsstelle und Ombudsstelle
- Frau Antonia Murr
-
0851 393 1200
- Interventionsbeauftragte