Der Pfarrgemeinderat Hengersberg lud in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung im Landkreis Deggendorf (KEB) zum Vortrag mit dem Thema ‚Zielgerichtet schenken und vererben‘ ein. Dass das Thema größtes Interesse findet, zeigten die ca. 120 Besucher.
Frau Nina Bomhard, seit 2021 Notarin in Hengersberg, zeigte in ihrem klaren, fundierten Vortrag in vier ‚Säulen’ die wichtigsten Aspekte der Vermögensnachfolge auf. Damit die Zuhörer dem komplexen Thema besser folgen konnten, unterstützte die Referentin ihre Ausführungen mit einer Präsentation sowie einem zusammenfassenden Geheft, das die Zuhörer kostenlos mit nach Hause nehmen konnten.
Die erste Säule, die lebzeitige Übertragung und vorweggenommene Erbfolge, ist vielen als Schenkung bekannt. Für diese Übergabe mit ‚warmer Hand‘ gibt es einige Vorteile, nicht zuletzt steuerlicher Art. Jedoch bestehen auch Gefahren, die durch eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu vermeiden sind.
Insbesondere kann sich der Schenkende absichern durch Eintragung eines Wohnungsrechts, den sog. Nießbrauch oder eine Geldrente.
Wenn auch nicht einfach, gibt es doch in gravierenden Fällen auch die Möglichkeit einer Rückforderung.
Grundsätzlich kann jeder sein Vermögen frei vererben oder verschenken, begrenzt wird diese Freiheit aber durch das Pflichtteilsrecht von Kindern, Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern oder der eigenen Eltern.
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten rät Frau Bomhard zu fachlicher Beratung, insbesondere wenn Immobilien vorhanden sind oder die Familienkonstellation von der klassischen Kernfamilie abweicht.
Um den Frieden unter den Nachkommen oder Erben zu wahren, wäre es von Vorteil, wenn alle Familienmitglieder in den Prozess und die Entscheidungsfindung einbezogen würden und sich damit einverstanden erklären.
Die zweite Säule, die Verfügungen von Todes wegen, ist allgemein unter dem Begriff Testament bekannt.
Wer erbt und was vererbt wird, kann der Erblasser — abgesehen vom Pflichtteil — individuell und persönlich bestimmen. Eine Verfügung von Todes wegen kann Streit vermeiden, Steuern sparen, Werte retten und Gutes tun.
Grundsätzlich ist ein vollständig handgeschriebenes Testament rechtlich gültig, sofern dieses einfach und klar formuliert und gut lesbar sowie mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist.
Dennoch gibt es einige Vorteile einer notariellen Verfügung von Todes wegen, nicht zuletzt deswegen, weil diese den Erbschein ersetzt, welcher mit erheblich höheren Kosten verbunden ist.
Die dritte Säule betrifft die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Diese wichtige Thematik wird häufig im Rahmen separater Vorträge erläutert. Frau Bomhard empfiehlt, sich gegebenenfalls ärztlich und anwaltlich oder notariell beraten zu lassen.
Bei der vierten Säule handelt es sich um Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, z. B. Lebensversicherungen mit Bezugsberechtigung. Dabei gilt folgende Regel:
Ist der Bezugsberechtigte benannt, handelt es sich um einen lebzeitigen Erwerb, d. h. der Vertrag zählt nicht zur Erbmasse. Sollte kein Bezieher genannt sein, fällt der Erlös aus den Verträgen an die Erben.
Als Zusammenfassung hob die Notarin heraus:
Die Schenkung mit ‚warmer Hand‘ kann Vorteile haben. Viele dieser Vorteile greifen nach zehn Jahren (Steuer, Sozialhilfe, Pflichtteilsansprüche); rechtzeitig schenken lohnt sich in vielen Fällen.
ABER: Obige Gründe sollen kein Grund für die Entscheidung zur Schenkung sein — man selber und der Beschenkte sollte dazu bereit und geeignet sein!
Im Einzelfall kann das Vererben sinnvoller und flexibler sein als das Verschenken. Auch aus diesem Grund zählt die individuelle Beratung.
Frau Bomhard betonte, dass der Vortrag lediglich in das Thema einführen soll, für den Inhalt trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen wird und jeder Einzelfall einer individuellen rechtlichen Prüfung bedarf
Dies zu betonen war auch Christine Kremheller, der Bildungsbeauftragten der Pfarrei Hengersberg, ein Anliegen. Einzelne, individuelle Fragen und Probleme können nicht Gegenstand einer solchen Veranstaltung sein, sondern müssen in persönlicher Beratung mit einem Notar besprochen werden.
Umso mehr bedankte sich Frau Kremheller für die Zeit und Mühe, die Notarin Nina Bomhard unentgeltlich aufgewendet hat, um einen Einblick in die schwierige, aber sehr wichtige Materie zu geben. Die Bildungsbeauftragte übergab der Referentin als Dankeschön fair gehandelte Schokolade und einen Gutschein aus dem Weltladen Hengersberg.
Über eine Wiederholung des Abends wird nachgedacht!
Christine Kremheller, Bildungsbeauftragte der Pfarrei Hengersberg
Referentin Notarin Nina Bomhard, Foto Josef Kremheller.