Der Pfarrgemeinderat Hengersberg lud in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenenbildung im Landkreis Deggendorf (KEB) zum Vortrag mit dem Thema ‚Wie bekommt man einen Pflegegrad und was gibt es für Leistungen?‘ ein.
Die Referentin Anna Berlinger hat langjährige Berufserfahrung in der Beratung Betroffener und ist inzwischen in der Gemeindecaritas im Dekanat Osterhofen tätig.
Seit der Reform 2017 ist die Einstufung in Pflegegrade weiter gefasst und es werden auch Einschränkungen psychischer Art wie schwere Depression oder Demenz als pflegebedürftig anerkannt. Damit stehen Betroffenen auch in solchen Fällen Pflegegeld und andere Leistungen zu. Zur Bewilligung von Leistungen durch die Pflegekasse ( = immer die jeweilige Krankenkasse des Erkrankten) ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erforderlich. Zu dieser Begutachtung erfolgt im Frühjahr voraussichtlich ein weiterer Vortrag in Hengersberg.
Der Antrag bei der zuständigen Pflegekasse kann online oder schriftlich gestellt werden. Sollte man hierbei Hilfe benötigen, stehen in der Regel soziale Einrichtungen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Malteser für Beratungsgespräche zur Verfügung, ebenso findet man bei den Pflegekassen Ansprechpartner. Der Antrag muss innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet sein, ansonsten hat man Anspruch auf Verzugsentschädigung.
Da es eine Vielzahl von ‚Töpfen‘ gibt, die im Pflegefall für Pflegehilfsmittel, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Umbau der Wohnung usw. finanzielle Hilfen gewähren, empfiehlt Frau Berlinger, hierfür genau bei den Kassen nachzufragen. Informieren kann man sich auch über die Website ‚Wege zur Pflege‘ oder sich den kostenlosen Ratgeber ‚Pflegeleistungen zum Nachschlagen‘ des Bundesministeriums für Gesundheit besorgen.
Eine besondere Leistung hat der Freistaat Bayern mit dem sog. Landespflegegeld eingeführt, das mit jährlich immerhin 1000€ unterstützt und kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg (www.lfp.bayern.de) beantragt werden kann. Die Referentin wies eindringlich darauf hin, alle möglichen Hilfen zu erfragen und unbedingt abzurufen, auch, um pflegende Angehörige damit unterstützen und eine Freude machen zu können.
Ebenso gibt es für pflegende Angehörige die Anerkennung von Pflegezeiten für die Rente in Form der Rentenpunkte, sehr wichtig gerade für Frauen, die so durch Kindererziehungs- und Pflegezeiten Ansprüche auf Altersrente erwerben.
Auch muss ein Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe des Betriebs Mitarbeiter zur Pflege von Familienangehörigen freistellen, genauso wie es Eltern zusteht bei Erkrankung der Kinder.
Diese und weitere Hilfen pflegender Angehöriger sowie natürlich der zu Pflegenden selbst werden hoffentlich im kommenden Jahr zu einer Einheit zusammengeführt, damit es den sowieso schon sehr belasteten Personen vereinfacht wird, Unterstützung abzugreifen. Die Bundesregierung war auf einem guten Weg laut Frau Berlinger, leider kam es aufgrund verschiedener Einwände nicht zum Vollzug bisher.
Für ihren lebendigen, humorvollen und ansprechenden Vortrag bekam die Referentin Frau Berlinger viel Lob und Beifall von den Zuhörern. Aufkommende Fragen wurden während der Präsentation beantwortet.
Die Bildungsbeauftragte der Pfarrei Hengersberg, Christine Kremheller, bedankte sich mit einem Geschenkkörbchen aus dem Eine-Welt-Laden Hengersberg.
Christine Kremheller, Bildungsbeauftragte der Pfarrei Hengersberg